Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen
bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer
die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb
der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung
ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich
zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag
bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.

Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen
den Verkäufer.

Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der
vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein
schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder
berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das
schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss
überwiegen.

II. Zahlung

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des
Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung
fällig.

Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel
vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus
demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen
mit Vertragsabschluss.

  1. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach
    Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
    unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem
    Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer
    Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
    leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten
    Kaufpreises.
  2. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder
    Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach
    Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts
    eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
  3. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt
    sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des
    vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des
    öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
    Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
    gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
    Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall
    unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
    Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch
    bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
    überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des
    Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers
    bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten
nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder
seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.

Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu
einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

IV. Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab
Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann
der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des
Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass
ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des
    Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen
für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf
zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat
und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine
angemessene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der
Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.

Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht
oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten
und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt
der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist
zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den
Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.

VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine
Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel
auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den
Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner
Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis
gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart
wird.

Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die
digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die
gesetzlichen Regelungen.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss
jeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer
beschränkt:

  • Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
    deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages
    überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig
    vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
    vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
  • Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
    Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen
    durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung
des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.

Mängelbeseitigung

  • Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu
    machen. Bei mündlichen Anzeigen ist dem Käufer eine Bestätigung über den
    Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
  • Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich
    der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen
    Kfz-Meisterbetrieb wenden.
  • Für im Rahmen der Mängelbeseitigung eingebaute Teile kann der Käufer bis
    zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche
    geltend machen.
  • Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

VII. Haftung für sonstige Ansprüche

Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI „Haftung für
Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.

Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und
Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche
gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI, Ziffer 3 und 4
entsprechend.

Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und
Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler
Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese
digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder
digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB.

VIII. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer
dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder
das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei
Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – mit Ausnahme über den
Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle
anrufen.

  • Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens
    einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel
    gemäß Abschnitt VI durch Einreichung eines Schriftsatzes erfolgen.
  • Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht
    ausgeschlossen.
  • Durch die Anrufung ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens
    gehemmt.
  • Das Verfahren richtet sich nach der Geschäfts- und Verfahrensordnung der
    Kfz-Schiedsstelle.
  • Die Anrufung ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten
    ist; wird dieser während des Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt
    die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
  • Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden keine Kosten erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu
auch nicht verpflichtet.

Gegenstand

Die nachfolgenden AGB regeln die Nutzung von Fahrzeugen der BOB Automobile
GmbH („BOB Automobile“).

Die BOB Automobile GmbH vermietet als Anbieter bei Verfügbarkeit
Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung an registrierte Kunden. Diese AGB
gelten für die Registrierung sowie für die Kurzzeitmiete.

Kooperation mit Dritten

Über seinen Kundenaccount beim Anbieter ANYMOVE ist der Kunde berechtigt,
Fahrzeuge der BOB Automobile zu buchen. Hierbei gilt die aktuelle Preis- und
Gebührenliste der BOB Automobile.

  • Alleiniger Vertragspartner bleibt die BOB Automobile, auch wenn das
    Fahrzeug über ANYMOVE gebucht wird.
  • Diese AGB gelten für die Nutzung solcher Fahrzeuge.

Fahrtberechtigung

  • Fahrtberechtigt sind Personen mit Vertragsschluss mit dem Anbieter. Bei
    juristischen Personen kann der Kunde fahrtberechtigte Personen
    („Beauftragte“) benennen; ebenso kann eine Person für die Abwesenheit des
    Kunden benannt werden.
  • Der Kunde stellt sicher, dass Fahrtberechtigte einen gültigen Führerschein
    besitzen und diese AGB beachten.
  • Der Kunde haftet für Handlungen und Verstöße der benannten
    Fahrtberechtigten und muss den Fahrer nachweisen können.
  • Fahrtberechtigungen können bei unsachgemäßer Behandlung entzogen werden.
  • Der Anbieter kann die Mietdauer befristen oder verlängern und auf Vorlage
    des Originalführerscheins bestehen; bei Nichtvorlage kann das
    Mietverhältnis beendet und der Kunde gesperrt werden.

Zugangsdaten

ANYMOVE stellt eine App zur Verfügung; Registrierung und Zugangsdaten
erfolgen digital.

  • Der Kunde schützt seine Zugangsdaten; bei Fremdzugriff ist der Account
    unverzüglich zu sperren und ANYMOVE zu melden.
  • Bei Nichtbeachtung haftet der Kunde uneingeschränkt für entstehende
    Schäden, insbesondere bei Diebstahl.

Entgelte

Der Kunde trägt sämtliche Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge
(Verwaltungs-/Aufnahme-/Servicegebühren gemäß Preisliste sowie Maut,
Vignetten etc.).

Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen werden digital per E-Mail versandt.
  • ANYMOVE zieht Entgelte bei Buchung per Kreditkarte ein.
  • Bei abgelaufener Kreditkarte kann das Konto gesperrt werden; Freischaltung
    nur mit gültiger Karte auf Kundennamen.
  • Ansprüche können an Dritte (Inkasso) abgetreten werden.

Voraussetzungen zur Übernahme des Fahrzeugs

  • Führerschein während jeder Fahrt mitzuführen; Mindestalter 18 Jahre.
  • Bei Entzug, Verlust oder Ablauf des Führerscheins: sofortige Mitteilung;
    Mietverhältnis kann erlöschen.
  • Fahrt nur nüchtern und fahrtüchtig; 0,0‰ Promillegrenze.

Überprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

  • Pflicht zur Schadensprüfung vor jeder Fahrt anhand der Schadenliste in der
    ANYMOVE-App.
  • 8 Weitwinkelfotos (Vorderseite, vorne links, linke Seite, hinten links,
    Rückseite, hinten rechts, rechte Seite, vorne rechts) binnen 30 Minuten
    hochladen.
  • Neue Schäden und Mängel fotografisch dokumentieren und an den Anbieter
    senden; Gleiches für fehlende Ausstattung und grobe Verschmutzungen.

Umgang mit den Fahrzeugen

  • Sorgfältige Behandlung; gesetzliche Vorschriften beachten;
    Kontrollleuchten unverzüglich melden.
  • Rauchen und Transport von Gefahrenstoffen verboten.
  • Außergewöhnliche Verschmutzung wird nach Aufwand berechnet (z. B. Abfall,
    Flecken, Asche, Grünschnitt, Tiertransport).

9.1 Benutzung der Fahrzeuge

  • Unzulässig: Rennstrecken, motorsportliche Übungen, Testzwecke, gewerbliche
    Personenbeförderung, Geländefahrten, Verstöße gegen die StVO.
  • Keine Überlassung an Nicht-Fahrtberechtigte; keine Eigenreparaturen oder
    Umbauten.
  • Keine Gefahrenstoffe; zulässige Gesamtmasse beachten.
  • Deaktivierter Beifahrerairbag nach Nutzung wieder aktivieren.
  • Standortauskunft auf Verlangen; Fahrzeug zugänglich machen.

Betankung und Laden

  • Rückgabe mit gleichem Tankstand; richtiger Kraftstoff; Tankstand vor
    Fahrtantritt per App dokumentieren.
  • Bei Minderstand: Berechnung zum Tagespreis zuzüglich 18,00 €
    Servicegebühr.
  • Elektro: Ladekabel und Ladekarte im Mietumfang; Laden im Preis inkludiert;
    passende Ladesäulen selbst wählen; Rückgabe ≥ 35 % Ladezustand; Kabel und
    Karte im Fahrzeug.

Stationäres Carsharing

Rückgabe am Übernahmeort. Anderweitige Rückgabe nur nach Rücksprache;
Rückführung kann berechnet werden.

Auslandsfahrten

Nutzung ausschließlich in Deutschland, Belgien, Luxemburg und den
Niederlanden; Auslandsfahrt vorher anzeigen. Weitere Grenzübertritte sind
untersagt. Landesrechtliche Vorschriften sind einzuhalten.

Buchungspflicht und Nutzungsdauer

  • Buchung über die ANYMOVE-App mit Zeitraum; kein Anspruch auf ein
    bestimmtes Fahrzeug.
  • Der Anbieter kann ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug stellen;
    App-Modelle sind Beispiele.
  • Nutzungsdauer entspricht dem Buchungszeitraum; Beginn stets zur vollen
    Viertelstunde.

Stornierungen und Verspätungen

14.1 Stornierungen

  • Stornierung über die ANYMOVE-App.
  • Bis 1 Stunde nach Buchung: keine Stornogebühr.
  • Bis 24 Stunden vor Mietbeginn: Vermietungsdienstleistergebühr 5,60 € je
    Miettag; keine Stornogebühr.
  • Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: Stornogebühr 50 % des Mietpreises.
  • Nach Entriegelung keine Stornierung; volle Mietsumme fällig.

14.2 Verspätete Rückgabe

  • Verlängerung selbstständig in der App durchführen.
  • Wenn Verlängerung wegen Folgemiete nicht möglich ist: je angefangene 24
    Stunden ein weiterer Miettag zuzüglich 20,00 € pro Stunde gemäß
    Fahrzeugkategorie.

Rückgabe des Fahrzeugs

  • Rückgabe am Standort der Übernahme; Tankstand (Benzin/Diesel) analog
    Übernahme; Ladezustand (EV) mindestens 35 %.
  • Ist eine Ladesäule am Rückgabeort vorhanden, Fahrzeug nach Mietende
    anschließen.
  • Alle Ausstattungsgegenstände einschließlich Ladekarte abgeben; Fahrzeug
    verschließen und sichern.
  • 8 Fotos (Vorderseite, vorne links, linke Seite, hinten links, Rückseite,
    hinten rechts, rechte Seite, vorne rechts) per App übermitteln; der
    Anbieter kann weitere Fotos anfordern.
  • Fehlender Schlüssel und/oder Ladekarte: unverzüglich melden;
    Wiederbeschaffungskosten und gegebenenfalls Verwahrgebühren werden
    berechnet.
  • Bei GPS-Ausstattung erfolgt Positionsortung.

Anzeigepflicht und Verhalten bei Schäden, Unfällen, Pannen, Diebstahl

  • Polizei bei jedem Schadenereignis hinzuziehen; gegebenenfalls persönliche
    Meldung und Vorführung des Fahrzeugs.
  • Schadenhergang im Protokoll schildern und spätestens bei Rückgabe per
    E-Mail an den Anbieter senden.
  • Unterlassene Polizei-/Unfallmeldung führt zum Verlust des
    Versicherungsschutzes.
  • Notwendige Reparaturen nur nach schriftlicher Zustimmung; Belege binnen 14
    Tagen vorlegen.

Versicherung

  • Haftpflicht, Teil- und Vollkasko vorhanden; Selbstbeteiligung 3.000 €
    (reduzierbar gegen Gebühr).
  • Kein Versicherungsschutz bei Verstößen gemäß Abschnitt 16, Fahrten ohne
    Führerschein, Überlassung an Unberechtigte, Fahren unter
    Alkohol/Medikamenten, widerrechtlicher Nutzung gemäß Abschnitt 9.1.
  • Diebstahl: Haftung 10 % des Wagenwertes; bei grober Fahrlässigkeit volle
    Haftung.
  • Reduzierung des Selbstbehalts grundsätzlich möglich (Details in der
    Preisliste).

Einsatz eines Technikers

Bei nicht sachgemäßer oder grob fahrlässiger Bedienung trägt der Kunde die
vollen Kosten (z. B. Falschbetankung, leerer Tank/Akku, mehrfache
PIN-Falscheingabe).

Haftung des Kunden

  • Haftung nach Gesetz für Beschädigung und Verlust einschließlich
    Nebenkosten (Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Abschleppkosten etc.).
  • Bei Pflichtverstößen kann der Versicherungsschutz entfallen.
  • Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten werden zuzüglich Bearbeitungsgebühr
    weiterberechnet.
  • Kundendaten stets aktuell halten; Adressermittlung 15,00 €; Konto kann bei
    Falschangaben gesperrt werden.

Vertragsänderungen

AGB-Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn
kein Widerspruch binnen 4 Wochen eingeht.

Kündigung und Sperrung des Kundenkontos

  • Unbefristeter Vertrag; Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende in
    Schriftform.
  • Außerordentliche Kündigung beiderseits möglich; der Anbieter kann sperren
    bei wichtigen Gründen (wiederholte Pflichtverstöße, Führerscheinverlust,
    Aufklärungspflichtverstöße, offene Forderungen).
  • Sperrgründe und Dauer werden schriftlich mitgeteilt.

Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden gemäß geltendem Recht verarbeitet.
  • Bei Verstößen oder Ordnungswidrigkeiten: erforderliche Datenweitergabe an
    Behörden.
  • Keine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken.
  • Der Kunde entkoppelt Mobilgeräte und löscht Navigationsdaten selbst.
  • Weitere Informationen: bob-automotive.com/datenschutz-agb

GPS-Ortung

Das Fahrzeug ist mit GPS-Ortungssystem versehen und kann getrackt werden.
Zugriff nur für berechtigte Mitarbeiter; Speicherung maximal 10 Tage.

Führerscheinkontrolle

Die im Rahmen der digitalen Führerscheinkontrolle anfallenden
personenbezogenen Daten werden durch ANYMOVE im Auftrag der BOB Automobile
GmbH verarbeitet; eine dauerhafte Speicherung findet nicht statt.

Bonitätsprüfung

Der Anbieter und Drittanbieter sind berechtigt, vor Vertragsabschluss eine
Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen.

Vertragswidriges Verhalten

Bei folgenden Tatbeständen kann zusätzlicher Verwaltungsaufwand berechnet
werden:

  • Überlassung des Fahrzeugs an nicht berechtigte Dritte
  • Weitergabe von Zugangsdaten und Zahlungsmedium
  • Mehr als 24 Stunden verspätete Rückgabe gemäß Mietvertrag
  • Missbräuchliche Nutzung der Ladekarte und Weitergabe an Dritte

Verbraucherschlichtung

Der Anbieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu
auch nicht verpflichtet.

Schlussbestimmung

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Sind einzelne Teile oder Bestimmungen des Kundenvertrages rechtsunwirksam,
    nichtig oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen
    unberührt.
  • Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des
    öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in
    Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Essen (BOB
    Automobile GmbH).

Anlage 1 – Gebührenübersicht und Zusatzkosten (ANYMOVE)

  • Sonderreinigung bei Verschmutzungen: 90 € (schwere Verunreinigung nach
    Aufwand)
  • Rauchen und Dampfen im Fahrzeug: 250 € (ggf. zusätzliche Sonderreinigung)
  • Verlust von Ladekarten: 150 € (Missbrauch wird zur Anzeige gebracht)
  • Verlust von Fahrzeugschlüsseln und Schlüsselkarten: 250 € zuzüglich
    Reparatur und Nutzungsausfall
  • Unterlassene Schadens- oder Unfallmeldung: 400 € (Sonderprüfung);
    Unterlassung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes
  • Bearbeitungsgebühr Schaden: 45 € (zusätzlich zur Schadenshöhe bzw.
    Selbstbehalt)
  • Bearbeitungsgebühr Strafzettel: 15 € zuzüglich Bußgeld
  • Bearbeitungsgebühr Abschleppen: 100 € zuzüglich Abschleppkosten (ohne
    Pannenfall)
  • Verspätete Rückgabe: bis 30 Minuten kulant; ab 31. Minute 20 € je
    angefangene Stunde und zusätzlicher Miettag zum unreduzierten
    Erstbuchungs-Preis; Gutscheine nicht anwendbar; ANYMOVE kann nach 30
    Minuten Kulanzfrist das Fahrzeug als unterschlagen melden.

Anlage 2 – Gebührenübersicht und Zusatzkosten (Anbieter)

Notwendige Servicefahrt und Rückführung

  • Aufwandspauschale: 100,00 € zuzüglich Neben- und Zusatzkosten bei
    Kundenverschulden
  • Nachtzuschlag (19:00–07:00) sowie sonn-/feiertags ganztägig: 100 €
  • Nebenkosten: 3,75 € pro Entfernungskilometer (kürzeste Route nach Google
    Maps) zum Rückgabeort
  • Rückführung: Bearbeitungsgebühr 250 € zuzüglich ggf. Nacht/Feiertag und
    Kilometerkosten

Reduzierung der Selbstbeteiligung

Gegen 19,00 € pro Tag kann die Selbstbeteiligung im Schadenfall auf 1.000,00
€ reduziert werden.

I. Nutzung Inzahlungnahme-Rechner von AutoUncle

1. Beschreibung der Datenverarbeitung und Verantwortlichkeit

Einbindung des Inzahlungnahme-Rechners der AutoUncle Aps, Aarhus (DK).
Gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO bei Verarbeitung
personenbezogener Daten.

2. Zweck der Verarbeitung und wechselseitige Beiträge

  • AutoUncle: Erheben, Nutzen, Speichern, Auswerten und Bereitstellen Ihrer
    personenbezogenen Daten zur Vermittlung von Ankaufgelegenheiten,
    statistischen Bewertung, Generierung von Einwilligungen zur werblichen
    Kontaktaufnahme sowie Meinungsumfragen.
  • BOB Automobile: Erheben, Speichern, Auswerten und Nutzen der von AutoUncle
    generierten Daten und Einwilligungen zur werblichen Kontaktaufnahme im
    Zusammenhang mit An- und Verkauf.

3. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
(berechtigtes Interesse).

4. Wahrnehmung der Betroffenenrechte

Informations- und Auskunftspflichten gemäß Art. 13–15 DSGVO werden jeweils
von AutoUncle bzw. BOB Automobile erfüllt. Rechte können gegenüber beiden
geltend gemacht werden; eingehende Anfragen werden weitergeleitet.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Einwilligungen können jederzeit gegenüber AutoUncle und BOB Automobile
widerrufen werden; gespeicherte Daten werden dann gelöscht.