Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen
bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer
die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb
der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung
ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich
zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag
bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen
den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der
vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein
schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder
berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das
schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss
überwiegen.
II. Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des
Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung
fällig.
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel
vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus
demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen
mit Vertragsabschluss.
-
Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach
Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem
Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer
Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten
Kaufpreises. -
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach
Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts
eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. -
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt
sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des
vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. -
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall
unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch
bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. -
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des
Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten
nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder
seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu
einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab
Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann
der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des
Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass
ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
-
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen
für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf
zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat
und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine
angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der
Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht
oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten
und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt
der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist
zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den
Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.
VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine
Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel
auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den
Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner
Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis
gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart
wird.
Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die
digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die
gesetzlichen Regelungen.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss
jeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer
beschränkt:
-
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig
vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. -
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen
durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung
des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
Mängelbeseitigung
-
Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu
machen. Bei mündlichen Anzeigen ist dem Käufer eine Bestätigung über den
Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen. -
Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich
der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen
Kfz-Meisterbetrieb wenden. -
Für im Rahmen der Mängelbeseitigung eingebaute Teile kann der Käufer bis
zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche
geltend machen. - Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
VII. Haftung für sonstige Ansprüche
Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI „Haftung für
Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und
Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche
gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI, Ziffer 3 und 4
entsprechend.
Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und
Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler
Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese
digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder
digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB.
VIII. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer
dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder
das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei
Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – mit Ausnahme über den
Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle
anrufen.
-
Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens
einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel
gemäß Abschnitt VI durch Einreichung eines Schriftsatzes erfolgen. -
Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht
ausgeschlossen. -
Durch die Anrufung ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens
gehemmt. -
Das Verfahren richtet sich nach der Geschäfts- und Verfahrensordnung der
Kfz-Schiedsstelle. -
Die Anrufung ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten
ist; wird dieser während des Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt
die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. - Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden keine Kosten erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu
auch nicht verpflichtet.
Gegenstand
Die nachfolgenden AGB regeln die Nutzung von Fahrzeugen der BOB Automobile
GmbH („BOB Automobile“).
Die BOB Automobile GmbH vermietet als Anbieter bei Verfügbarkeit
Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung an registrierte Kunden. Diese AGB
gelten für die Registrierung sowie für die Kurzzeitmiete.
Kooperation mit Dritten
Über seinen Kundenaccount beim Anbieter ANYMOVE ist der Kunde berechtigt,
Fahrzeuge der BOB Automobile zu buchen. Hierbei gilt die aktuelle Preis- und
Gebührenliste der BOB Automobile.
-
Alleiniger Vertragspartner bleibt die BOB Automobile, auch wenn das
Fahrzeug über ANYMOVE gebucht wird. - Diese AGB gelten für die Nutzung solcher Fahrzeuge.
Fahrtberechtigung
-
Fahrtberechtigt sind Personen mit Vertragsschluss mit dem Anbieter. Bei
juristischen Personen kann der Kunde fahrtberechtigte Personen
(„Beauftragte“) benennen; ebenso kann eine Person für die Abwesenheit des
Kunden benannt werden. -
Der Kunde stellt sicher, dass Fahrtberechtigte einen gültigen Führerschein
besitzen und diese AGB beachten. -
Der Kunde haftet für Handlungen und Verstöße der benannten
Fahrtberechtigten und muss den Fahrer nachweisen können. - Fahrtberechtigungen können bei unsachgemäßer Behandlung entzogen werden.
-
Der Anbieter kann die Mietdauer befristen oder verlängern und auf Vorlage
des Originalführerscheins bestehen; bei Nichtvorlage kann das
Mietverhältnis beendet und der Kunde gesperrt werden.
Zugangsdaten
ANYMOVE stellt eine App zur Verfügung; Registrierung und Zugangsdaten
erfolgen digital.
-
Der Kunde schützt seine Zugangsdaten; bei Fremdzugriff ist der Account
unverzüglich zu sperren und ANYMOVE zu melden. -
Bei Nichtbeachtung haftet der Kunde uneingeschränkt für entstehende
Schäden, insbesondere bei Diebstahl.
Entgelte
Der Kunde trägt sämtliche Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge
(Verwaltungs-/Aufnahme-/Servicegebühren gemäß Preisliste sowie Maut,
Vignetten etc.).
Zahlungsbedingungen
- Rechnungen werden digital per E-Mail versandt.
- ANYMOVE zieht Entgelte bei Buchung per Kreditkarte ein.
-
Bei abgelaufener Kreditkarte kann das Konto gesperrt werden; Freischaltung
nur mit gültiger Karte auf Kundennamen. - Ansprüche können an Dritte (Inkasso) abgetreten werden.
Voraussetzungen zur Übernahme des Fahrzeugs
- Führerschein während jeder Fahrt mitzuführen; Mindestalter 18 Jahre.
-
Bei Entzug, Verlust oder Ablauf des Führerscheins: sofortige Mitteilung;
Mietverhältnis kann erlöschen. - Fahrt nur nüchtern und fahrtüchtig; 0,0‰ Promillegrenze.
Überprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
-
Pflicht zur Schadensprüfung vor jeder Fahrt anhand der Schadenliste in der
ANYMOVE-App. -
8 Weitwinkelfotos (Vorderseite, vorne links, linke Seite, hinten links,
Rückseite, hinten rechts, rechte Seite, vorne rechts) binnen 30 Minuten
hochladen. -
Neue Schäden und Mängel fotografisch dokumentieren und an den Anbieter
senden; Gleiches für fehlende Ausstattung und grobe Verschmutzungen.
Umgang mit den Fahrzeugen
-
Sorgfältige Behandlung; gesetzliche Vorschriften beachten;
Kontrollleuchten unverzüglich melden. - Rauchen und Transport von Gefahrenstoffen verboten.
-
Außergewöhnliche Verschmutzung wird nach Aufwand berechnet (z. B. Abfall,
Flecken, Asche, Grünschnitt, Tiertransport).
9.1 Benutzung der Fahrzeuge
-
Unzulässig: Rennstrecken, motorsportliche Übungen, Testzwecke, gewerbliche
Personenbeförderung, Geländefahrten, Verstöße gegen die StVO. -
Keine Überlassung an Nicht-Fahrtberechtigte; keine Eigenreparaturen oder
Umbauten. - Keine Gefahrenstoffe; zulässige Gesamtmasse beachten.
- Deaktivierter Beifahrerairbag nach Nutzung wieder aktivieren.
- Standortauskunft auf Verlangen; Fahrzeug zugänglich machen.
Betankung und Laden
-
Rückgabe mit gleichem Tankstand; richtiger Kraftstoff; Tankstand vor
Fahrtantritt per App dokumentieren. -
Bei Minderstand: Berechnung zum Tagespreis zuzüglich 18,00 €
Servicegebühr. -
Elektro: Ladekabel und Ladekarte im Mietumfang; Laden im Preis inkludiert;
passende Ladesäulen selbst wählen; Rückgabe ≥ 35 % Ladezustand; Kabel und
Karte im Fahrzeug.
Stationäres Carsharing
Rückgabe am Übernahmeort. Anderweitige Rückgabe nur nach Rücksprache;
Rückführung kann berechnet werden.
Auslandsfahrten
Nutzung ausschließlich in Deutschland, Belgien, Luxemburg und den
Niederlanden; Auslandsfahrt vorher anzeigen. Weitere Grenzübertritte sind
untersagt. Landesrechtliche Vorschriften sind einzuhalten.
Buchungspflicht und Nutzungsdauer
-
Buchung über die ANYMOVE-App mit Zeitraum; kein Anspruch auf ein
bestimmtes Fahrzeug. -
Der Anbieter kann ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug stellen;
App-Modelle sind Beispiele. -
Nutzungsdauer entspricht dem Buchungszeitraum; Beginn stets zur vollen
Viertelstunde.
Stornierungen und Verspätungen
14.1 Stornierungen
- Stornierung über die ANYMOVE-App.
- Bis 1 Stunde nach Buchung: keine Stornogebühr.
-
Bis 24 Stunden vor Mietbeginn: Vermietungsdienstleistergebühr 5,60 € je
Miettag; keine Stornogebühr. - Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: Stornogebühr 50 % des Mietpreises.
- Nach Entriegelung keine Stornierung; volle Mietsumme fällig.
14.2 Verspätete Rückgabe
- Verlängerung selbstständig in der App durchführen.
-
Wenn Verlängerung wegen Folgemiete nicht möglich ist: je angefangene 24
Stunden ein weiterer Miettag zuzüglich 20,00 € pro Stunde gemäß
Fahrzeugkategorie.
Rückgabe des Fahrzeugs
-
Rückgabe am Standort der Übernahme; Tankstand (Benzin/Diesel) analog
Übernahme; Ladezustand (EV) mindestens 35 %. -
Ist eine Ladesäule am Rückgabeort vorhanden, Fahrzeug nach Mietende
anschließen. -
Alle Ausstattungsgegenstände einschließlich Ladekarte abgeben; Fahrzeug
verschließen und sichern. -
8 Fotos (Vorderseite, vorne links, linke Seite, hinten links, Rückseite,
hinten rechts, rechte Seite, vorne rechts) per App übermitteln; der
Anbieter kann weitere Fotos anfordern. -
Fehlender Schlüssel und/oder Ladekarte: unverzüglich melden;
Wiederbeschaffungskosten und gegebenenfalls Verwahrgebühren werden
berechnet. - Bei GPS-Ausstattung erfolgt Positionsortung.
Anzeigepflicht und Verhalten bei Schäden, Unfällen, Pannen, Diebstahl
-
Polizei bei jedem Schadenereignis hinzuziehen; gegebenenfalls persönliche
Meldung und Vorführung des Fahrzeugs. -
Schadenhergang im Protokoll schildern und spätestens bei Rückgabe per
E-Mail an den Anbieter senden. -
Unterlassene Polizei-/Unfallmeldung führt zum Verlust des
Versicherungsschutzes. -
Notwendige Reparaturen nur nach schriftlicher Zustimmung; Belege binnen 14
Tagen vorlegen.
Versicherung
-
Haftpflicht, Teil- und Vollkasko vorhanden; Selbstbeteiligung 3.000 €
(reduzierbar gegen Gebühr). -
Kein Versicherungsschutz bei Verstößen gemäß Abschnitt 16, Fahrten ohne
Führerschein, Überlassung an Unberechtigte, Fahren unter
Alkohol/Medikamenten, widerrechtlicher Nutzung gemäß Abschnitt 9.1. -
Diebstahl: Haftung 10 % des Wagenwertes; bei grober Fahrlässigkeit volle
Haftung. -
Reduzierung des Selbstbehalts grundsätzlich möglich (Details in der
Preisliste).
Einsatz eines Technikers
Bei nicht sachgemäßer oder grob fahrlässiger Bedienung trägt der Kunde die
vollen Kosten (z. B. Falschbetankung, leerer Tank/Akku, mehrfache
PIN-Falscheingabe).
Haftung des Kunden
-
Haftung nach Gesetz für Beschädigung und Verlust einschließlich
Nebenkosten (Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Abschleppkosten etc.). - Bei Pflichtverstößen kann der Versicherungsschutz entfallen.
-
Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten werden zuzüglich Bearbeitungsgebühr
weiterberechnet. -
Kundendaten stets aktuell halten; Adressermittlung 15,00 €; Konto kann bei
Falschangaben gesperrt werden.
Vertragsänderungen
AGB-Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn
kein Widerspruch binnen 4 Wochen eingeht.
Kündigung und Sperrung des Kundenkontos
-
Unbefristeter Vertrag; Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende in
Schriftform. -
Außerordentliche Kündigung beiderseits möglich; der Anbieter kann sperren
bei wichtigen Gründen (wiederholte Pflichtverstöße, Führerscheinverlust,
Aufklärungspflichtverstöße, offene Forderungen). - Sperrgründe und Dauer werden schriftlich mitgeteilt.
Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden gemäß geltendem Recht verarbeitet.
-
Bei Verstößen oder Ordnungswidrigkeiten: erforderliche Datenweitergabe an
Behörden. - Keine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken.
- Der Kunde entkoppelt Mobilgeräte und löscht Navigationsdaten selbst.
- Weitere Informationen: bob-automotive.com/datenschutz-agb
GPS-Ortung
Das Fahrzeug ist mit GPS-Ortungssystem versehen und kann getrackt werden.
Zugriff nur für berechtigte Mitarbeiter; Speicherung maximal 10 Tage.
Führerscheinkontrolle
Die im Rahmen der digitalen Führerscheinkontrolle anfallenden
personenbezogenen Daten werden durch ANYMOVE im Auftrag der BOB Automobile
GmbH verarbeitet; eine dauerhafte Speicherung findet nicht statt.
Bonitätsprüfung
Der Anbieter und Drittanbieter sind berechtigt, vor Vertragsabschluss eine
Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen.
Vertragswidriges Verhalten
Bei folgenden Tatbeständen kann zusätzlicher Verwaltungsaufwand berechnet
werden:
- Überlassung des Fahrzeugs an nicht berechtigte Dritte
- Weitergabe von Zugangsdaten und Zahlungsmedium
- Mehr als 24 Stunden verspätete Rückgabe gemäß Mietvertrag
- Missbräuchliche Nutzung der Ladekarte und Weitergabe an Dritte
Verbraucherschlichtung
Der Anbieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu
auch nicht verpflichtet.
Schlussbestimmung
- Es gilt deutsches Recht.
-
Sind einzelne Teile oder Bestimmungen des Kundenvertrages rechtsunwirksam,
nichtig oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen
unberührt. -
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Essen (BOB
Automobile GmbH).
Anlage 1 – Gebührenübersicht und Zusatzkosten (ANYMOVE)
-
Sonderreinigung bei Verschmutzungen: 90 € (schwere Verunreinigung nach
Aufwand) - Rauchen und Dampfen im Fahrzeug: 250 € (ggf. zusätzliche Sonderreinigung)
- Verlust von Ladekarten: 150 € (Missbrauch wird zur Anzeige gebracht)
-
Verlust von Fahrzeugschlüsseln und Schlüsselkarten: 250 € zuzüglich
Reparatur und Nutzungsausfall -
Unterlassene Schadens- oder Unfallmeldung: 400 € (Sonderprüfung);
Unterlassung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes -
Bearbeitungsgebühr Schaden: 45 € (zusätzlich zur Schadenshöhe bzw.
Selbstbehalt) - Bearbeitungsgebühr Strafzettel: 15 € zuzüglich Bußgeld
-
Bearbeitungsgebühr Abschleppen: 100 € zuzüglich Abschleppkosten (ohne
Pannenfall) -
Verspätete Rückgabe: bis 30 Minuten kulant; ab 31. Minute 20 € je
angefangene Stunde und zusätzlicher Miettag zum unreduzierten
Erstbuchungs-Preis; Gutscheine nicht anwendbar; ANYMOVE kann nach 30
Minuten Kulanzfrist das Fahrzeug als unterschlagen melden.
Anlage 2 – Gebührenübersicht und Zusatzkosten (Anbieter)
Notwendige Servicefahrt und Rückführung
-
Aufwandspauschale: 100,00 € zuzüglich Neben- und Zusatzkosten bei
Kundenverschulden - Nachtzuschlag (19:00–07:00) sowie sonn-/feiertags ganztägig: 100 €
-
Nebenkosten: 3,75 € pro Entfernungskilometer (kürzeste Route nach Google
Maps) zum Rückgabeort -
Rückführung: Bearbeitungsgebühr 250 € zuzüglich ggf. Nacht/Feiertag und
Kilometerkosten
Reduzierung der Selbstbeteiligung
Gegen 19,00 € pro Tag kann die Selbstbeteiligung im Schadenfall auf 1.000,00
€ reduziert werden.
I. Nutzung Inzahlungnahme-Rechner von AutoUncle
1. Beschreibung der Datenverarbeitung und Verantwortlichkeit
Einbindung des Inzahlungnahme-Rechners der AutoUncle Aps, Aarhus (DK).
Gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO bei Verarbeitung
personenbezogener Daten.
2. Zweck der Verarbeitung und wechselseitige Beiträge
-
AutoUncle: Erheben, Nutzen, Speichern, Auswerten und Bereitstellen Ihrer
personenbezogenen Daten zur Vermittlung von Ankaufgelegenheiten,
statistischen Bewertung, Generierung von Einwilligungen zur werblichen
Kontaktaufnahme sowie Meinungsumfragen. -
BOB Automobile: Erheben, Speichern, Auswerten und Nutzen der von AutoUncle
generierten Daten und Einwilligungen zur werblichen Kontaktaufnahme im
Zusammenhang mit An- und Verkauf.
3. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
(berechtigtes Interesse).
4. Wahrnehmung der Betroffenenrechte
Informations- und Auskunftspflichten gemäß Art. 13–15 DSGVO werden jeweils
von AutoUncle bzw. BOB Automobile erfüllt. Rechte können gegenüber beiden
geltend gemacht werden; eingehende Anfragen werden weitergeleitet.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Einwilligungen können jederzeit gegenüber AutoUncle und BOB Automobile
widerrufen werden; gespeicherte Daten werden dann gelöscht.